FFP-2-Maskenpflicht im ÖPNV
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, ab Montag, dem 26. April 2021, gilt, da auch der Landkreis St. Wendel eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 hat, die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. bei der Schülerbeförderung. Wir bitten um…