Notbetreuung
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte! Bereits heute Morgen wurden Sie über die Elternvertreterinnen und Elternvertreter darüber informiert, dass eine „begrenzte Notbetreuung“ eingerichtet wird. D.h., dass für einen sehr eng umrissenen Personenkreis die Möglichkeit besteht, die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren zu beantragen….