Schulischer Teil der Fachhochschulreife


Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nicht automatisch am Ende der Klassenstufe 11 erreicht.

Grundsatz:
Die Qualifikation erfolgt über die Kursnoten zweier aufeinander folgender Halbjahre (11/1 und 11/2, 11/2 und 12/1, 12/1 und 12/2). Dabei müssen folgende Bedinungen erfüllt sein:

  • Folgende Kurse müssen dabei eingebracht werden:
    • alle 4 L-Kurse
    • 11 G-Kurse
    • beide Kurse Ma, De und Fremdsprache
    • beide Kurse eines GW-Fachs (Ek, Ge, Po)
    • beide Kurse eines NW-Fachs (Bi, Ch, Ph)
    • der Rest ist frei wählbar (aber: Seminarfach kann nicht eingebracht werden)
  • Dabei exisitieren folgende Bedingungen an die Kursnoten:
    • Alle 4 LK-Noten müssen zusammenaddiert mindestens 20 Punkte ergeben.
    • Die 11 Noten aus dem GK-Bereich, die einzubringen sind, müssen in der Summe mindestens 55 Punkte ergeben. Dabei müssen mindestens 7 Noten mindestens die Note 05 haben (mindestens 7 „schwarze“ Noten)
    • Eine 00 darf nicht eingebracht werden.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann dann bescheinigt werden.

!!! Je nach FH sind noch weitere Qualifikationen erforderlich (z.B. Praktikum)
Genauere Informationen hierzu erfährst du von unserer Berufsberaterin Frau Kümmel.

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