Passend zu unserer Sozialkunde-Unterrichtseinheit „Rechte“, besuchte uns, die 9a, Herr Weber am 08. Mai 2024 während einer Unterrichtsstunde.
Er selbst ist ehemaliger Schüler des Wendalinums, schon lange Zivilrichter im Saarland und hielt schon des Öfteren Vorträge über seine Arbeit an unserer Schule.
Nach einer kurzen Zeitreise in das Jahr 1522 und wie es in St. Wendel zur Entwicklung des Reichskammergerichts durch Franz von Sickingens Belagerung kam, erklärte uns Herr Weber die Voraussetzungen für eine friedliche Streitbelegung und auch die Gründe für die Umsetzung möglicher Strafen in unserem Land.
Anschließend veranschaulichte er uns den Unterschied zwischen Straf- (staatl. Strafanspruch) und Zivilrecht (private Interessen).
Zu beidem legte er uns einen selbst behandelten Beispielfall vor, erklärte uns die Vorgehensweise bei Gerichtsverhandlungen und ließ uns die Positionen von Anwälten der Kläger und Beklagten einnehmen.
Schnell wurde auch hier der Zwiespalt zwischen Recht und Moral klar und man konnte sich schwer für eine der Seiten entscheiden.
Zum Schluss durften wir Fragen stellen, die Herr Weber sehr ehrlich und ohne etwas zu beschönigen beantwortete. Auch eigene Entscheidungen in seiner Berufslaufbahn, die er getroffen hatte, erklärte er uns anschaulich und nachvollziehbar.
Leider hatten wir zu wenig Zeit, um noch mehr Fragen zu stellen, die uns auf der Zunge lagen, aber dennoch hat der etwas andere interaktive Unterricht viel Spaß gemacht und uns einen eindrucksvollen Einblick in den Beruf und die Verantwortung von Richtern gewährt.
Emma Rausch, 9a