Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
ab Donnerstag, den 17. Juni 2021, gelten neue Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in der Schule.
1. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfällt:
- im Unterricht im Klassen- bzw. Unterrichtsraum,
- im Sportunterricht,
- beim Singen und Musizieren (vorzugsweise im Freien),
- im Betreuungsraum im Rahmen der FGTS,
- im Freien (auf dem Schulhof, bei Wanderungen, bei Exkursionen im Freien).
2. die Verpflichtung zum Tragen eines MNS besteht weiterhin:
- in Fluren/Treppenhäusern,
- im Sanitärbereich,
- beim Pausenverkauf,
- im Bistro,
- im Verwaltungsbereich,
- im Lehrerzimmer.
Herzlich bitte ich um Beachtung der neuen Regelungen!
Viele Grüße
Alexander Besch, Schulleiter