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Vorläufige Beurlaubung von Schüler/innen
29.06.2021
– die mit Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht die Schule verlassen (nur bei Nachweis eines Ausbildungsplatzes ab 01.07.)
– die mit Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht die Schule verlassen (nur bei Nachweis eines Ausbildungsplatzes ab 01.07.)