Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

ab Montag, dem 19. April 2021, gilt als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht eine Testpflicht auf das SARS-CoV-2-Virus: Alle in der Schule tätigen Personen müssen zweimal wöchentlich einen negativen Schnelltest vorweisen.

Nähere Informationen dazu sind bereits über die Elternvertretung bzw. über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ergangen.

Die Schnelltests in Selbstanwendung werden an unserer Schule dezentral durchgeführt, d.h. die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer besprechen mit den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse, wann deren Testtermine stattfinden. Entsprechende Mitteilungen sind bereits ergangen.

Eine Anmeldung bzw. eine Einverständniserklärung zu diesen Tests ist nicht erforderlich!

Schülerinnen und Schüler die keine zwei negativen Tests pro Woche vorweisen, sind vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und erfüllen ihre Schulpflicht im sog. „Lernen von zu Hause“. Leistungsnachweise sind aber auch von diesen Schülerinnen und Schülern in Präsenz in der Schule zu erbringen.

Im Anhang findet ihr/finden Sie folgende weiteren dazugehörigen Informationen:

·         ein Elternnformationsschreiben des Ministeriums,

·         eine Übersicht über die Durchführung der Selbsttests am Wendalinum,

·         die Handreichung für den Einsatz von Antigen-Schnelltests in der Selbstanwendung an saarländischen Schulen,

·         ein Piktogramm als Anleitung für die Durchführung der Selbsttests sowie

·         Hinweise zum Datenschutz.

Für Rückfragen stehe ich euch und Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Besch, OStD

Schulleiter

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