Regularien zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

ab Donnerstag, den 17. Juni 2021, gelten neue Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in der Schule.

1. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfällt:

  • im Unterricht im Klassen- bzw. Unterrichtsraum,
  • im Sportunterricht,
  • beim Singen und Musizieren (vorzugsweise im Freien),
  • im Betreuungsraum im Rahmen der FGTS,
  • im Freien (auf dem Schulhof, bei Wanderungen, bei Exkursionen im Freien).

2. die Verpflichtung zum Tragen eines MNS besteht weiterhin:

  • in Fluren/Treppenhäusern,
  • im Sanitärbereich,
  • beim Pausenverkauf,
  • im Bistro,
  • im Verwaltungsbereich,
  • im Lehrerzimmer.

Herzlich bitte ich um Beachtung der neuen Regelungen!

Viele Grüße

Alexander Besch, Schulleiter

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