Notbetreuung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!

Bereits heute Morgen wurden Sie über die Elternvertreterinnen und Elternvertreter darüber informiert, dass eine „begrenzte Notbetreuung“ eingerichtet wird.

D.h., dass für einen sehr eng umrissenen Personenkreis die Möglichkeit besteht, die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren zu beantragen. Generell gilt aber, dass vorrangig eine selbstorganisierte Betreuung gewährleistet sein sollte (MBK).

Die bekannten Eckdaten der Notbetreuung sowie das Antragsformular wurden Ihnen zugesandt. Über den Antrag entscheidet nicht die Schule, sondern der Schulträger.

Sollten Sie noch Rückfragen zu dieser Notbetreuung haben, so erreichen Sie mich morgen ab 8 Uhr über das Sekretariat.

Ihnen und Ihren Familien alles Gute!

Viele Grüße

Alexander Besch, Schulleiter

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