Maskenpflicht ab 09. November 2020 für alle Schülerinnen und Schüler

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wie ihr sicherlich bereits aus der Presse gehört habt, wird ab kommendem Montag, dem 09. November 2020, eine grundsätzliche Verpflichtung für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während des Unterrichts sowie während des Betreuungsbetriebes zu tragen, durch das Ministerium für Bildung und Kultur angeordnet. Diese Anordnung gilt zunächst bis zum 29. November. Dazu ging gestern Abend ein Rundschreiben ein, das bestimmte Aspekte konkretisiert:

  • Ihr müsst während des Unterrichts und in der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) eine MNB tragen.
  • Diese Verpflichtung gilt nicht:
    • auf dem freien Schulgelände und dem Schulhof (insbesondere während der Pausen); es soll nach Möglichkeit der Abstand von 1,50 m eingehalten werden;
    • während Klassen- und Kursarbeiten;
    • in situationsbedingten kurzzeitigen Ausnahmefällen im Unterricht auf Entscheidung der Lehrkraft.

Zudem besteht für euch die Möglichkeit, Erholungsphasen von der MNB im Freien einzulegen. Auch während der Unterrichtszeit – insbesondere während des Lüftens – kann euch bei Bedarf eine MNB-Pause gewährt werden. Dann ist auch das Trinken am Platz erlaubt.

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests sind andere geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie bspw. eine Vergrößerung des Abstands oder das Tragen eines Visieres.

Bitte bringt mehrere Ersatz-Mund-Nasenbedeckungen mit, damit bei Durchfeuchtung ein Wechsel der MNB möglich ist.

Euch und euren Familien ein schönes und erholsames Wochenende.

Viele Grüße

Alexander Besch, Schulleiter

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