FFP-2-Maskenpflicht im ÖPNV

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

ab Montag, dem 26. April 2021, gilt, da auch der Landkreis St. Wendel eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 hat, die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. bei der Schülerbeförderung.

Wir bitten um Beachtung!

(Kindgerechte) FFP2-Masken wurden uns in Aussicht gestellt. Diese sind aber bisher noch nicht eingetroffen. Wir werden diese umgehend verteilen, sobald sie uns erreicht haben.

Im Übrigen bleibt am Wendalinum bei der momentanen Inzidenz-Lage alles wie gehabt: Der Wechselunterricht unter den vorgegebenen Schutzmaßnahmen wird fortgesetzt. Dies gilt auch für die Oberstufe.

Mit den besten Wünschen für einen guten Wochenstart,

viele Grüße

Alexander Besch, Schulleiter

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