Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, ab Montag, dem 19. April 2021, gilt als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht eine Testpflicht auf das SARS-CoV-2-Virus: Alle in der Schule tätigen Personen müssen zweimal wöchentlich einen negativen Schnelltest vorweisen. Nähere Informationen dazu sind bereits über die…

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